Neue THC-Grenze für das Fahren in Deutschland: Was Autofahrer wissen müssen

Am 1. April 2024 trat in Deutschland die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft. In diesem Zuge wurde nicht nur der private Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sondern auch die Regelungen für den Straßenverkehr angepasst. Besonders für Autofahrer, die Cannabis konsumieren, gibt es seit dem 22. August 2024 eine neue, klar definierte THC-Grenze von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blut, Wer mit mehr erwischt wird, riskiert 500 Euro Bußgeld. Doch was genau bedeutet diese Änderung für die Verkehrssicherheit und welche Auswirkungen hat sie auf die Praxis?

Was ist die neue THC-Grenze?

Bisher galt in Deutschland für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr, dass eine nachgewiesene Beeinträchtigung des Fahrverhaltens zu Sanktionen führen konnte. Die genaue THC-Konzentration
im Blut spielte dabei bislang eine untergeordnete Rolle – entscheidend war vielmehr, ob der Fahrer in der Lage war, sicher zu fahren. Mit der neuen Regelung wird nun eine klare Grenzlinie eingeführt.

Ab August 2024 liegt die neue THC-Grenze im Blut bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Dies bedeutet, dass Fahrer, bei denen im Blutwert 3,5 ng/ml oder mehr THC nachgewiesen wird, als fahruntüchtig gelten. Diese Änderung stellt sicher, dass die Rechtsprechung nun klar und einheitlich ist und Verstöße einfacher nachgewiesen werden können.

Warum wird die Grenze eingeführt?

Die Einführung dieser neuen THC-Grenze folgt einer längeren Diskussion über die sichere Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum von Cannabis. Bislang gab es nur schwer nachvollziehbare Grenzen, da THC im Blut relativ schnell abgebaut wird und bereits geringe Mengen (unterhalb der bisherigen Grenzwerte) Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben können. Durch die festgelegte Grenze soll eine klare Linie gezogen werden, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer vor potenziellen Gefährdungen geschützt werden.

Cannabis hat eine psychoaktive Wirkung, die bei einigen Konsumenten auch nach dem eigentlichen „Rauschzustand“ noch nachwirken kann. Es gibt Hinweise darauf, dass bereits geringe Mengen THC im Blut die Reaktionszeit, das Wahrnehmungsvermögen und die Fähigkeit zur schnellen Entscheidungsfindung negativ beeinflussen können. Daher strebt der Gesetzgeber an, die Risiken für den Straßenverkehr zu minimieren und zugleich eine einheitliche Regelung zu schaffen, die sowohl für Konsumenten als auch für die Polizei nachvollziehbar ist.

Was bedeutet die neue Regelung für Autofahrer?

Konsum und Fahren: Wer Cannabis konsumiert und anschließend Auto fährt, darf einen THC-Wert von bis zu 3,5 ng/ml im Blut haben, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen. Solange keine offensichtliche Beeinträchtigung des Fahrverhaltens vorliegt (wie z.B. unsichere Fahrweise), wird der Fahrer nicht als fahruntüchtig eingestuft.

Ab 3,5 ng/ml THC: Wird bei einer Verkehrskontrolle ein THC-Wert von über 3,5 ng/ml im Blut nachgewiesen,
kann dies als Beweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gewertet werden. In diesem Fall drohen Geldstrafen, Punkte und möglicherweise ein Fahrverbot. In schweren Fällen, etwa bei
wiederholten Verstößen oder sehr hohen THC-Werten, kann auch der Führerschein entzogen werden.

Medizinischer Cannabisgebrauch:
Für Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, gelten weiterhin individuelle Regelungen. Diese müssen im Fall einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass sie in der Lage sind, sicher zu
fahren. Auch hier wird eine genaue Abwägung von der Polizei und den Gerichten vorgenommen.

Strengere Strafen für Fahranfänger und Mischkonsum

Ab dem 22. August 2024 gelten für Fahrer, die mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut unterwegs sind, empfindliche Strafen. Doch für Fahranfänger und in Kombination mit Alkohol gibt es zusätzliche, deutlich härtere Regelungen:

  • Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren:

Cannabis-Verbot in der Führerschein-Probezeit: Wie bei Alkohol gilt auch hier ein Verbot des Cannabiskonsums für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, sowie für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren.

Keine THC-Grenze von 3,5 ng/ml: Für diese Gruppe spielt die Grenze von 3,5 Nanogramm keine Rolle – jeglicher THC-Gehalt im Blut führt zu Sanktionen.

Strafen bei Verstößen: Wer als Fahranfänger oder unter 21 Jahre mit THC im Blut erwischt wird, muss mit einer Buße von 250 Euro rechnen, und es gibt keine Toleranzgrenze wie bei älteren Fahrern. Die Strafe fällt also schon bei kleinsten Mengen an THC an. Zudem wird der Fahrer in der Regel auch zwei Punkte.

  • Mischkonsum mit Alkohol:

Strengere Sanktionen bei THC und Alkohol: Wenn zusätzlich zum THC-Konsum auch Alkohol im Spiel ist, wird die Strafe deutlich verschärft. Wird jemand mit einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr und Alkohol im Blut erwischt, sind 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Alkohol verstärkt die Wirkung von Cannabis und kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Die Kombination von beidem macht die Situation für den Fahrer besonders gefährlich und wird daher auch entsprechend härter bestraft.

Fazit

Mit der Einführung der neuen THC-Grenze von 3,5 ng/ml für das Autofahren nach der Teillegalisierung von Cannabis verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig eine differenzierte Handhabung des Themas Cannabis zu ermöglichen. Die Regelung stellt sicher, dass nicht jeder Konsum von Cannabis automatisch zu Strafen führt, solange keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Es bleibt jedoch entscheidend, dass Autofahrer weiterhin vorsichtig und verantwortungsvoll handeln, um ihre eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.